Primärregelleistung & Sekundärregelleistung

Primärregelleistung

Wechselstromnetze haben in Europa eine Sollfrequenz von 50 Hz. Die verantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) müssen diese Normalfrequenz im Rahmen einer engen Bandbreite zu jeder Zeit gewährleisten. Die Frequenzstabilität wird durch ein Gleichgewicht von Stromerzeugung und -verbrauch sichergestellt. Kommt es zu Abweichungen von Erzeugung und Verbrauch, entsteht ein Frequenzdrift und die Netzfrequenz ändert sich. Durch die Bereitstellung von Primärregelleistung (PRL) wird dieser Frequenzdrift gestoppt und die Netzfrequenz somit stabilisiert. Die PRL muss innerhalb von 30 Sekunden vollständig aktivierbar und für mindestens 15 Minuten verfügbar sein.

In Deutschland gibt es vier Übertragungsnetzbetreiber, die jeweils in ihren Netzgebieten für ein Gleichgewicht zwischen Stromeinspeisung und -entnahme sowie für die Bereitstellung von Regelenergie sorgen und im Netzregelverbund zusammenarbeiten. Die Kosten dafür werden über die Netzentgelte refinanziert. Dieser Verbund wurde um die Länder Dänemark, Belgien, Niederlande, Schweiz, Frankreich und Österreich erweitert.

  • Zusätzliche Einnahmequelle

  • Versorgungssicherheit

So funktioniert Primärregelleistung (PRL)

Die Aktivierung der Primärreserve ist frequenzabhängig. Der Anbieter von Primärreserve misst die Netzfrequenz eigenständig am Ort der Erzeugung oder des Verbrauchs und reagiert unmittelbar auf die Änderung der Netzfrequenz. Die Erhöhung oder Reduzierung der Netzleistung muss proportional zur Netzfrequenz erfolgen, sobald diese den Bereich zwischen 49,99 Hertz und 50,01 Hertz unter- oder überschreitet. Dabei muss die Primärreserve innerhalb von 30 Sekunden voll zur Verfügung stehen und für bis zu 15 Minuten aufrechterhalten werden. Zudem muss die Primärreserveleistung symmetrisch bereitgestellt werden. Neben Großkraftwerken können auch Batteriespeichersysteme PRL bereitstellen.

Sekundärregelleistung

Im Zusammenhang mit PRL fällt auch oft der Begriff Sekundärregelleistung (SRL). Übertragungsnetzbetreiber nutzen SRL, um die Frequenz bei Abweichungen wieder auf 50 Hz zurückzuregeln. Die SRL ist der Primärreserve (PRL) nachgeordnet und löst diese ab. Die Primärregelleistung stabilisiert die Netzfrequenz zunächst auf eine Frequenz, die von der Nennfrequenz abweicht. Die Sekundärregelleistung sorgt dann dafür, dass die Frequenz sich wieder der Nennfrequenz angleicht. Die Sekundärregelleistung muss innerhalb von 5 Minuten für 15 Minuten in voller Höhe zur Verfügung stehen. Sie kann als positive SRL dem Stromnetz bei Unterspeisung zusätzlichen Strom zuführen oder als negative SRL dem Stromnetz bei Überspeisung Strom entnehmen.

  • Zusätzliche Einnahmequelle

  • Versorgungssicherheit

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