Schwarzstartfähigkeit

Schwarzstartfähigkeit

Schwarzstartfähigkeit bedeutet, dass eine Stromerzeugungsanlage wie ein Kraftwerk oder ein Batteriespeichersystem ohne Unterstützung des umgebenen Energieübertragungsnetzes anfahren und Last übernehmen kann. Mithilfe solcher Anlagen kann das Netz nach einem flächendeckenden Versorgungsausfall wieder in Betrieb genommen werden.

  • Zusätzliche Einnahme durch vergütete Netzdienstleistung

  • Steigerung der Versorgungssicherheit

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